Was ist Mieterstrom?

Solar- und PV-Strom an Mieter verkaufen

Selbst Strom erzeugen und an die eigenen Mieter verkaufen, davon profitieren alle: die Mieter, die Umwelt und selbstverständlich auch die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Denn zum einen wird die Verwendung nachhaltiger Energie immer wichtiger und ist mittlerweile ein absolutes Pro-Argument, wenn es um die Vermietung von Wohnraum geht. Zum anderen ist das Solar- und PV-Potential in Deutschland noch lange nicht ausgereizt und eine Investition in eine Photovoltaikanlage und Speicherlösung kann sich schon nach wenigen Jahren auszahlen.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist ein Konzept, das darauf abzielt, den Zugang zu sauberem Strom für Mieter von Wohnungen zu erleichtern. In der Regel wird der Strom, den Mieter in Wohngebäuden beziehen, von örtlichen Energieversorgern geliefert. Mieterstrom hingegen ermöglicht es Vermietern, den von ihren Photovoltaikanlagen erzeugten Strom direkt an ihre Mieter zu verkaufen.

Wer kann Mieterstrom anbieten?

Grundsätzlich ist es für folgende Immobilien-Eigentümer interessant, Mieterstrom anzubieten.

1. Für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses: Die einmalige Investition kann sich schon in einigen Jahren amortisieren. Außerdem ist man unabhängiger von Netzbetreibern und der Strompreisentwicklung, steigert den Wert der Immobilie und macht diese attraktiver.
2. Für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften: Wenn sich eine Gemeinschaft der Eigentümer für das Mieterstrom-Modell entscheidet, kann auch der einzelne Eigentümer davon profitieren. Durch die teilweise Unabhängigkeit von den Strompreissteigerungen steigt die Attraktivität einer Wohnung als Eigennutzer und auch für Mieter.
3. Für Eigentümer einer gewerblichen Immobilie: Hier kann eine Eigenproduktion von Strom besonders profitabel sein, denn gerade bei einer gewerblichen Nutzung ist der Energiebedarf meist sehr hoch. Hinzukommt, dass  sich die Geschäfts- und Bürozeiten meist sehr gut mit der solaren Energieerzeugung decken.

Warum lohnt sich Mieterstrom?

Das Konzept des Mieterstroms bietet viele Vorteile für Mieter und Vermieter. Zum einen können Mieter, die Strom von ihren Vermietern beziehen, von günstigeren Strompreisen profitieren. In der Regel sind die Preise für Mieterstrom niedriger als die Preise, die von den örtlichen Energieversorgern verlangt werden.

Für Vermieter bietet Mieterstrom die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte zu erzielen und gleichzeitig die Förderung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Durch den Verkauf des selbst erzeugten Stroms können Vermieter auch von staatlichen Förderungen profitieren.

Wie wird Mieterstrom gefördert?

In Deutschland sind Mieterstrommodelle seit 2017 gesetzlich geregelt. Das Mieterstromgesetz sah bisher vor, dass Mieterstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt gefördert werden können. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschlag auf den Strompreis, den die Mieter für den von ihrem Vermieter erzeugten Strom bezahlen. Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 kann der Mieterstromzuschlag nun auch für Anlagen größer als 100 Kilowatt (kW) beansprucht werden. Außerdem wurde die EEG-Umlage gestrichen, die auf Lieferungen von Mieterstrom gezahlt werden musste – der Mieterstrom ist jetzt komplett von Umlagen befreit. Das baut Bürokratien ab und macht das Modell wirtschaftlich noch attraktiver.

Wie funktioniert die Abrechnung von Mieterstrom?

Die Abrechnung von Mieterstrom erfolgt in der Regel über einen Mieterstromzähler, der den individuellen Stromverbrauch jedes Mieters erfasst. Dafür wird bei jedem Mieter ein separates Messgerät installiert, das den individuellen Stromverbrauch erfasst. Dieser Zähler ist oft zusätzlich zu dem herkömmlichen Stromzähler vorhanden.
Für die Abrechnung wird die Gesamtstrommenge, die der Mieter bezogenen hat, in zwei Teile aufgesplittet und nach zwei Tarifen (Eigen-Strom- und Rest-Strom-Tarif) abgerechnet.
Die Abrechnung selbst kann sowohl digital als auch analog erfolgen, wobei die voll-digitale Erfassung des Stromverbrauches über fernauslesbare Smartmeter erfolgt, die die Verbrauchsdaten in eine Daten-Cloud übertragen.
Bei der manuellen Ablesung wird der Verbrauch an eigenen, geeichten Zählern am Display abgelesen und die Zählerstände anschließend in das Abrechnungs-Tool übertragen.

Welche Rechte haben Mieter?

Mieter müssen die Entscheidung, ob sie Mieterstrom beziehen möchten, frei treffen können. Daher sollten der Mietvertrag und der Mieterstromvertrag voneinander getrennte Verträge sein. Sie müssen unabhängig voneinander abgeschlossen und gekündigt werden können. Wenn der Mietvertrag beendet wird, muss auch der Mieterstromvertrag enden.

Die Laufzeit eines Mieterstromvertrags sollte – vorbehaltlich einer stillschweigenden Verlängerung – ein Jahr nicht überschreiten. Um auch spezielle Situationen auf Seiten der Mieter abzubilden, sollte eine Preisobergrenze für Mieterstrom festgelegt werden, die Mieter vor nicht marktgerechten Strompreisen oberhalb der Grundversorgungstarife schützt.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis, der im Mieterstromvertrag festgelegt wird, setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: aus dem Mieterstrompreis für den Strom aus der PV-Anlage und aus dem Preis für den Zusatzstrom, der aus dem aus dem Netz genommen wird. Grundsätzlich gilt: Der vereinbarte Strompreis darf nicht höher liegen als 90 Prozent des Grundversorgungstarifs, der in dem jeweiligen Netzgebiet gilt. (§ 42a Absatz 4 EnWG).

Mieterstromprojekte umsetzen

Insgesamt bietet das Konzept des Mieterstroms eine attraktive Option für die Energiewende im Wohnbereich. Dank Mieterstrom können Vermieter zusätzliche Einkünfte erzielen, erneuerbare Energien werden gefördert und Mieter haben die Möglichkeit, günstigeren und saubereren Strom zu beziehen.

Und die Entwicklung in den letzten Jahren haben eins deutlich gemacht: es gibt immer mehr Bereiche, in denen Mieterstrom eingesetzt werden kann. Ob für E-Mobilität, für Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufzüge oder für Batteriespeicher, der Strom, der über eine PV-Anlage gewonnen wird, kann vielfältig eingesetzt werden.

Mit unserer Beratung helfen wir Ihnen dabei, Ihr Mieterstrom-Modell wirtschaftlich und korrekt aufzusetzen.

Sie haben Fragen? Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne.

Wir kennen die richtigen Antworten
Oliver Maître

Geschäftsführer

Brigitte Dreifert

Dipl.-Ing.,
Assistentin der Geschäftsführung

    In 4 Schritten zum Kontakt

    Geben Sie hier einige Informationen zu Ihrem Anliegen ein, damit wir Ihnen möglichst gezielt und umfassend helfen können.

    Wir freuen uns auf Sie!

    Vielen Dank!

    Ihre Anfrage wurde erfolgreich versendet.Als nächstes erhalten Sie eine Bestätigungsmail. In dieser E-Mail können Sie einen Termin für ein unverbindliches Telefonat machen.
    Kontaktdaten
    Bitte nennen Sie uns Ihre persönlichen Daten:
    Objektdaten
    Informationen zu Ihrem Objekt:
    In Zweifamilien- oder Mehrfamilienhäusern mit wenigen Mietern (i. d. R. weniger als 5) lohnt sich Mieterstrom nicht, da der administrative Aufwand für Umsatzsteuer und Rechnungsstellung die möglichen Erträge übersteigt. Eine bezahlte Beratung durch uns ist daher kaum sinnvoll.
    In Ihrem Fall wäre das Zusammenschalten der PV-Anlage hinter den Zähler einer Wohnungseinheit und/oder der Verbrauch für die Anlagentechnik wie Wärmepumpe eine mögliche Alternative.
    Technologiedaten
    Informationen zu Ihrem Objekt:
    Sonstiges
    Wie haben Sie von uns gehört?